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Steuern und staatliche Förderungen für Studenten
Keine Frage: Geld ausgeben macht auch als Student viel mehr Spaß, als Steuererklärungen anzufertigen. Zumal das große Geld für Studenten meist erst später beim Berufseinstieg winkt. Dennoch lohnt es sich, das Thema „Steuern und staatliche Förderungen“ bereits zur Unizeit zu berücksichtigen, um mit etwas Aufwand viel Geld zurückbekommen zu können. Unsere Tipps:
Tipp 1: Belege sammeln
Alle studienbezogenen Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden: Studiengebühren, Lern- und Arbeitsmaterial, Fahrten zum Ausbildungsort – im Laufe des Studiums kommt meist eine stolze Summe zusammen. Belege helfen hierbei.
Tipp 2: Steuererklärung machen
Studenten mit einem hohen Jahreseinkommen (über 8.820 Euro) zahlen Einkommenssteuer. Hier zahlt sich in der Regel eine Steuererklärung direkt aus. Diese lohnt sich aber auch bei Studenten mit geringem Einkommen und hohen Ausbildungskosten; hier kommen dann die so genannten „Verlustvorträge“ ins Spiel.
Tipp 3: kaum Einkommen? Verlustvorträge nutzen
Wer nichts verdient und dabei Ausbildungskosten trägt, hat einen steuerlichen Verlust. Diesen Verlust kann man jährlich in der Steuererklärung festhalten und über die Studienjahre aufaddieren. Nach dem Berufseinstieg kann man den „Verlustvortrag“ mit dem ersten Einkommen verrechnen und steuerlich nutzen.
Achtung: Dieses Modell greift momentan nur für Studenten im Zweitstudium oder in einer Weiterbildung. Klassische Bachelor-Studenten im Erststudium beispielsweise fallen noch aus dem Raster. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob diese Ungleichbehandlung rechtens ist.
Tipp 4: Daumen für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts drücken und Steuerberater kontaktieren
Der Bundesfinanzhof hat die Ungleichbehandlung bereits für verfassungswidrig erklärt. Momentan muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die steuerliche Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium korrekt ist. Das heiß erwartete Urteil wird rückwirkend gelten. Aktuell ist es möglich, die Studienkosten sieben Jahre rückwirkend geltend zu machen, bevor sie verjähren. Detaillierte Auskünfte für den Einzelfall und zum aktuellen Gesetzesstand kann nur ein Steuerberater geben.
Tipp 5: staatliche Förderungen nutzen
Neben den steuerlichen Themen empfiehlt es sich auf jeden Fall, sich bereits im Studium staatliche Förderungen zu sichern, die es etwa im Bereich der Altersvorsorge gibt. Bei der Riester-Rente beispielsweise können Studenten von staatlichen Zulagen und Einmalbonus durch den Staat profitieren. Auch nach dem Jobeinstieg bleiben die Zulagen bestehen, zudem ist dann die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge sehr interessant.
Tipp 6: A.S.I. Seminare besuchen
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Carlo Teichmann